Informationen über das Wohnprojekt:
Die Wohngruppe
Träger des Kurzeitwohnprojekts für Haftentlassene ist die "Anlaufstelle - Kontakt in Krisen e.V". in Göttingen. Das Wohnprojekt befindet sich seit dem 01.04.2007 in den neuen Räumen der Einrichtung im Rosmarinweg 24 in Göttingen. Das Wohnprojekt besteht aus 4 Übergangswohnplätzen, die im II. OG der Einrichtung untergebracht sind. Jeder Wohnplatz besteht aus einem Einzelzimmer, sowie Küche und Bad zur gemeinsamen Nutzung mit den anderen Projektbewohnern. In der Küche haben die Bewohner die Möglichkeit Speisen zuzubereiten und Lebensmittel zu lagern.
Es finden je nach Bedarf und nach entsprechender Ankündigung in unregelmäßigen Abständen "Hausgruppen" (gemeinsame Besprechung aller Bewohner des Projekts, sowie der Wohnprojektleitung und ggf. anderer Mitarbeiter(innen) der einzelnen Fachbereiche) statt. Thema der Hausgruppe können alle allgemeinen Probleme / Fragen rund um das Wohnprojekt sein, oder auch die Planung / Durchführung gemeinsamer Aktivitäten. Die Teilnahme an diesen Hausgruppen ist für die Bewohner Pflicht. In der Regel werden die Hausgruppen von der Wohnprojektleitung je nach Bedarf angesetzt, jedoch können auch die einzelnen Bewohner um die Einberufung einer Hausgruppe bitten.Da unsere Einrichtung nur zu den Öffnungszeiten unserer Beratungsstelle mit Mitarbeitern besetzt ist, bieten wir Abends und Nachts einen sozialarbeiterischen Telefon-Bereitschaftdienst für unsere Projektbewohner zur Kontaktaufnahme in Notfällen an. Die Rufnummer des Bereitschaftshandys kann bei unserem Hausmeister erfragt werden oder wird im Bedarfsfall auf Nachfrage dem Bewohner mitgeteilt. Die Rufnummer des Hausmeisters ist am Objekt ausgehängt.
NEU:Ab sofort steht der Bewerbungsfragebogen zur Aufnahme in das Wohnprojekt unter dem Menüpunkt "Formulardownload" zur Verfügung.
Zielgruppe, Einzugs- und Zuständigkeitsbereich lt. Nds. Vollstreckungsplan
Die sowohl männlichen als auch weiblichen Bewohner sind unmittelbar aus der Straf- oder Untersuchungshaft entlassene Gefangene, die sich bereits aus der Haft heraus für einen dieser Wohnplätze beworben haben. In selteneren Fällen kommen die Bewohner aus Landeskrankenhäusern oder aus einer Drogentherapieeinrichtung. Der ganz überwiegende Teil der Bewohner kommt aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten oder Jugendanstalten zu uns. Durch die Inbetriebnahme der neuen JVA Rosdorf (Hauptanstalt) wurde auch der Einweisungs- und Vollstreckungsplan für Niedersachsen grundlegend geändert, insoweit es Gefangene betrifft, die aus einem Einweisungsbezirk innerhalb des LG-Bezirks Göttingen kommen. So werden Gefangene mit einer Haftdauer von über 4 bis zu 14 Jahren, die bisher in die JVAen Wolfenbüttel, Hannover oder Celle I eingewiesen wurden, nunmehr in die JVA Rosdorf (HA) eingewiesen. Ebenso Gefangene mit einer Vollzugsdauer von über 2 bis zu 4 Jahren (abhängig davon, ob es sich um Erst- oder Regelvollzügler handelt und davon, ob die Verurteilten sich noch auf freiem Fuß oder bereits in Haft befinden). Demnach werden in die JVA Rosdorf eingewiesen: Erstvollzügler und Regelvollzügler, die bereits in Haft (z.B. U-Haft) sind, sowie Regelvollzügler, die die Haft aus der Freiheit antreten und bereits einen Vorverbüßungszeitraum von mehr als 12 Monaten haben. Andere Gefangene, die lt. Vollstreckungsplan nicht in die offenen Abteilungen Duderstadt und Einbeck einzuweisen sind (und waren), werden nunmehr in die JVA Burgdorf, anstatt wie bisher in die JVA Lingen II - Damaschke, eingewiesen. Insofern wird sich die "Herkunft" unserer Bewohner mittelfristig von den JVAen Wolfenbüttel, Hannover und Lingen II auf die JVAen Rosdorf und Burgdorf verlagern, was einen erhöhten Wohnplatzbedarf mit sich bringen wird, da mehr Entlassene als bisher "in der Region" wohnen bleiben wollen werden. Weiterhin ist die JVA Rosdorf zuständig für die Vollstreckung von Untersuchungshaftbefehlen an männl. Erwachsenen aus insgesamt 14 Amtsgerichtsbezirken. Es handelt sich dabei um den gesamten Landgerichtsbezirk Göttingen (Amtsgerichte Göttingen, Northeim, Einbeck, Duderstadt, Herzberg/Harz, Osterode/Harz und Hann.-Münden) sowie Teile der LG-Bezirke Hildesheim (Amtsgerichte Alfeld/Leine, Elze und Holzminden) und Braunschweig (Amtsgerichte Bad Gandersheim, Clausthal-Zellerfeld und Seesen) sowie das Amtsgericht Hameln. Auch dieser Zuständigkeitsbereich wurde beträchtlich erweitert. Was die Zahl der (Untersuchungs-)Haftplätze angeht, hat diese sich fast verdreifacht.
Zielsetzung
Teilweise besteht vor dem Einzug unserer Bewohner schon ein monatelanger Briefwechsel. Dadurch dass die Gefangenen einen Wohnplatz in unserer Einrichtung -und somit einen festen Wohnsitz- gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft nachweisen können, ergibt sich oftmals die Möglichkeit zur vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug oder der Untersuchungshaft. Teilweise treten auch die Mitarbeiter der Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten an uns heran, mit der Anfrage nach einem Wohnplatz für unmittelbar vor der Entlassung stehende Gefangene, die sonst in die Obdachlosigkeit entlassen werden müssten, oder aber in nicht optimale Wohnverhältnisse (z.B. zu weiterhin straffälligen und/oder drogenabhängigen Familienangehörigen) zurückkehren müssten.
Das Kurzzeitwohnprojekt der "Anlaufstelle - Kontakt in Krisen e.V." versteht sich als niederigschwelliges, bedarfsorientiertes Hilfsangebot. Es ist daher nicht vergleichbar mit einem herkömmlichen "Betreutem Wohnen", schon aufgrund der zeitlich begrenzten Aufenthaltszeit von maximal 8 Wochen. Primäre Zielsetzung in dieser Zeit ist, die Haftentlassenen zunächst an die bestehenden Sozial(leistungs)systeme anzubinden, z.B. durch die Unterstützung bei der Erlangung/Beantragung von ALG II oder Sozialhilfe. Weiterhin hat die Beschaffung von angemessenem Wohnraum (WG, Zimmer, kleine Wohnung) oberste Priorität. Diesbezüglich werden die Bewohner bei Ihrer aktiven Wohnungssuche per Zeitung, Telefon, Internet, durch die Mitarbeiter unterstützt. Durch langjährige Kontakte zu örtlichen privaten und gewerblichen Vermietern, lässt sich oftmals der Bezug einer eigenen Unterkunft direkt im Anschluss an den Aufenthalt im Wohnprojekt realisieren. Teilweise gestaltet sich jedoch die Vermittlung in eine eigene Wohnung jedoch auch schwierig, da zum einen immer weniger Vermieter bereit sind an Bezieher von ALGII / Grundsicherung zu vermieten, aber zum anderen auch die Erwartungshaltung der Bewohner an 'staatlich bezahltes Wohnen' steigt, bzw. teilweise unrealistisch hoch ist.
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und interne FachdiensteBei Bedarf können die Bewohner auch an andere, externe Einrichtungen wie z.B. die Drogenberatung, incl. Drogentherapie-/Rehaeinrichtungen, sowohl vollstationär (wie "TKN" - Therapiekette Niedersachsen), teilstätionär (z.B. "IFAS / Re-Job"), als auch ambulant (z.B. "DROBZ"), sowie stat. Drogen- und/oder Alkoholentgiftungsplätze in der psychiatrischen Fachklinik Asklepios (ehem. Nds. LKH Göttingen) in Göttingen, die Flüchtlings-/Asylantenberatung, die AIDS-Hilfe oder Profamilia vermittelt werden. Auch die Vermittlung in unsere internen Projekte wie z.B. Schuldenberatung (mit der Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. InsO - wir verfügen über die entsprechende Anerkennung als 'geeignete Stelle' im Sinne von § 305, Abs. 1, Nr. 1 InsO), Geldverwaltung, Garten- und Landschaftsprojekt ("1,00 € - Maßnahmen") ist -freie Kapazitäten vorausgesetzt- möglich. Weitere Informationen zur Gesamteinrichtung "Anlaufstelle - Kontakt in Krisen e.V." finden Sie auf der Homepage der Anlaufstelle.
Bewerbung und Aufnahme
Weitere Informationen über das Wohnprojekt entnehmen Sie bitte dem zum download bereitgestellten Info-Flyer. Wegbeschreibungen zur Anfahrt per Auto oder Bus und Bahn, sowie ein "Belegungskalender", welcher Auskunft über aktuell freie Wohnplätze gibt, sind über die entsprechenden Schaltflächen abrufbar. Sollten Sie Fragen zum Projekt oder Interesse an einem Wohnplatz haben, nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten.
Hinweise für JVA/JA-Bedienstete und Mitarbeiter der Justizsozialdienste:
Sollte dringender, kurzfristiger Bedarf an einem Wohnplatz zu einem Zeitpunkt bestehen, der im "Belegungskalender" als "belegt" markiert ist, sollten Sie dennoch eine kurze, telefonische Anfrage stellen. Es kommt teilweise zu sehr kurzfristigen Absagen, die in den Belegungskalender noch nicht eingearbeitet werden konnten.